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Ihr Bevollmächtigter seinIhr Bevollmächtigter sein

Sie können einen VorsorgeAnwalt zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen.

Der wichtigste Vorteil für Sie: Der VorsorgeAnwalt handelt ausschließlich in Ihrem Interesse.

Ihr VorsorgeAnwalt arbeitet unabhängig von Institutionen. Er ist keinen staatlichen Sparvorgaben unterworfen. Da der VorsorgeAnwalt nicht Ihr Erbe ist, hat er kein Interesse daran, Ihr Vermögen zu Lasten Ihrer Lebensqualität unnötig zu schonen.

Sie entscheiden, was Sie wollen - der VorsorgeAnwalt sorgt dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Sie können darauf vertrauen: Ihr VorsorgeAnwalt kümmert sich darum, dass Ihre gesundheitlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne weitergeführt werden. Wo nötig, arbeitet der VorsorgeAnwalt mit Spezialisten zusammen: mit Pflegekräften, mit Ihrer Hausbank, mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Hausverwaltung.

Stets wacht der VorsorgeAnwalt über die korrekte Durchführung und wird für die Wahrung Ihrer Interessen sorgen, notfalls auch mit juristischen Mitteln.

Beispiel: "Herr Sander* ist Witwer. Er hat keine Kinder. Er sieht, dass Gleichaltrige immer öfter die Unterstützung anderer brauchen. Einige haben sogar schon einen Bevollmächtigten. Herr Sander hat seine eigenen Vorstellungen davon, wie seine Versorgung im Pflegefall gestaltet werden soll. Bei seinem VorsorgeAnwalt kann Herr Sander zu guten Zeiten sehen, wer für ihn später tätig werden wird. Er kann seinen VorsorgeAnwalt persönlich anweisen, wie dieser seine Angelegenheiten erledigen soll. Der VorsorgeAnwalt berät ihn über die verschiedenen Möglichkeiten späterer Pflege und anderer Unterstützung. Die Wünsche von Herrn Sander werden aufgenommen und später umgesetzt. Der VorsorgeAnwalt ist nur Herrn Sander verpflichtet. Keinem Dritten."

* Alle Namen geändert.