Ihr Bevollmächtigter sein
Sie können einen VorsorgeAnwalt zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen.
Der wichtigste Vorteil für Sie: Der VorsorgeAnwalt handelt ausschließlich in Ihrem Interesse.
Ihr VorsorgeAnwalt arbeitet unabhängig von Institutionen. Er ist keinen staatlichen Sparvorgaben unterworfen. Da der VorsorgeAnwalt nicht Ihr Erbe ist, hat er kein Interesse daran, Ihr
Vermögen zu Lasten Ihrer Lebensqualität unnötig zu schonen.
Sie entscheiden, was Sie wollen - der VorsorgeAnwalt sorgt dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Sie können darauf vertrauen: Ihr VorsorgeAnwalt kümmert sich darum, dass Ihre gesundheitlichen, persönlichen
und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne weitergeführt werden. Wo nötig, arbeitet der VorsorgeAnwalt mit
Spezialisten zusammen: mit Pflegekräften, mit Ihrer Hausbank, mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Hausverwaltung.
Stets wacht der VorsorgeAnwalt über die korrekte Durchführung und wird für die Wahrung Ihrer Interessen sorgen, notfalls auch mit juristischen Mitteln.
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